AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
LL-Kitchen

1. Dienstleistung des Caterers

Der Kunde überträgt das Eventcatering («Catering») gemäss Detail-Offerte exklusiv an L&L Kitchen («Caterer»). Der Caterer verpflichtet sich, der Besorgung des Caterings in sorgfältiger Weise nachzugehen. Er ist bemüht, das Catering zeitgerecht und zur vollsten Zufriedenheit des Kunden durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. 

2. Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Caterer

Der Vertrag kommt mit schriftlicher oder mündlicher Bestätigung der Offerte durch den Kunden zustande.

3. Änderung der Personenzahl

Änderungswünsche des Kunden hinsichtlich der Personenzahl oder der Dienstleistung (Menü, Dekoration etc.) müssen dem Caterer spätestens 10 Tage vor Anlassbeginn zugestellt werden. Spätere Änderungen können nicht mehr garantiert werden. Alle dadurch verursachten Mehrkosten stellt der Caterer dem Kunden in Rechnung. Änderungen der Personenzahl können zudem Anpassungen der kalkulierten Preise zur Folge haben.

4. Änderungen im Marktangebot

Der Caterer behält sich vor, bei Änderungen im Marktangebot (z.B. mangelnde Verfügbarkeit oder Preissteigerung spezifischer Produkte oder Zutaten) seine Dienstleistung (Menü, Dekoration, etc.) unter Anzeige an den Kunden anzupassen. Ist die Beschaffung von Produkten oder Zutaten für den Caterer unmöglich, unzumutbar oder mit erheblichem Mehraufwand verbunden, kann er die Produkte oder Zutaten durch andere gleichwertige Produkte oder Zutaten ersetzen. Ausserdem bleiben Preisänderungen aufgrund von Marktpreisschwankungen bei Produkten oder Zutaten vorbehalten.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen fällig und rein netto in CHF zahlbar. Bei grösseren Aufträgen kann eine Akontozahlung von bis zu 40% verlangt werden, welche 10 Tage vor dem Anlass fällig ist.

Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren von jeweils CHF 20.- pro Mahnung und Verzugszinsen von 5% verrechnet.

6. Stornierungsbedingungen

6.1 Stornierungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen.

6.2 Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden stellt der Caterer folgende Kosten in Rechnung:

  • bis 14 Tage vor dem Anlass: Die entstandenen Kosten werden verrechnet
  • 14 – 7 Tage vor dem Anlass: 25 % der vereinbarten Leistung
  • 7 – 3 Tage vor dem Anlass: 50 % der vereinbarten Leistung
  • weniger als 3 Tage vor dem Anlass: 100 % der vereinbarten Leistung

Bei der Abbestellung von Einzelposten der in der Offerte aufgeführten Positionen oder einer Verringerung der Teilnehmerzahl gilt dieselbe Regelung.

6.3 Bei Stornierung einer Hochzeit oder eines Grossauftrags durch den Kunden stellt der Caterer folgende Kosten in Rechnung:

  • Bis 90 Tage vor dem Anlass: Die entstandenen Kosten werden verrechnet
  • 89– 60 Tage vor dem Anlass: 25% der vereinbarten Leistung
  • 59– 30 Tage vor dem Anlass: 35% der vereinbarten Leistung
  • 29– 14 Tage vor dem Anlass: 50% der vereinbarten Leistung
  • 13 – 7 Tage vor dem Anlass: 75% der vereinbarten Leistung
  • 6 – 0 Tage vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Leistung

Als Grossauftrag gilt jeder Anlass ab einem Totalbetrag von CHF 12’000, exkl. MwSt. Bei der Abbestellung von Einzelposten der in der Offerte aufgeführten Positionen oder einer Verringerung der Teilnehmerzahl gilt dieselbe Regelung.

7. Rücktritt durch den Caterer aus wichtigem Grund

Der Caterer ist jederzeit berechtigt, aus wichtigem Grund durch einseitige schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

  • Höhere Gewalt (Pandemie, Epidemie, Krieg, etc.);
  • Unwahre oder irreführende Angaben des Kunden;
  • die Akontozahlung des Kunden ist nicht fristgerecht eingegangen;
  • der Zweck oder Inhalt der Veranstaltung ist gesetzeswidrig oder verstösst gegen die guten Sitten.
  • Bei Rücktritt des Caterers aus wichtigem Grund hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.

8. Haftung des Caterers

Die Haftung des Caterers wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

9. Probeessen

Wünscht der Kunde ein Probeessen oder eine Weindegustation, so wird dies separat verrechnet.

10. Infrastruktur, Reinigung und Entsorgung

Ohne anders lautende Vereinbarung stellt der Kunde dem Caterer unentgeltlich folgende Infrastruktur zur Verfügung und verpflichtet sich, diese in einem zum vorausgesetzten Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und in demselben zu erhalten:

  • die erforderlichen Räume
  • Heizung, Wasser und Strom

Der Caterer übernimmt die Reinigung des Gastroinventars und des von ihm zur Verfügung gestellten Materials im Sinne der nachfolgenden Ziffer 11. Ohne anders lautende Vereinbarung ist im Übrigen der Kunde verantwortlich für Reinigung und Entsorgung.

11. Verlust und Beschädigung von Material des Caterers

Wird seitens des Caterers Material zur Verfügung gestellt, welches nach Beendigung des Anlasses an ihn zu retournieren ist (zum Beispiel Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche, etc.), so ist der Kunde verpflichtet, das Material vollständig und unversehrt an den Caterer zurückzugeben. Verluste und Beschädigungen durch Angestellte oder Gäste des Kunden gehen zu Lasten des Kunden. 

12. Versicherungen / Bewilligungen

Der Kunde ist für den Versicherungsschutz und alle erforderlichen Bewilligungen verantwortlich.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung am nächsten kommt.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, welche sich im Zusammenhang mit der Vereinbarung und der Tätigkeit des Caterers ergeben, ist Zürich.

Zürich, Stand April 2026